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Beschallung - Beleuchtung - Video - Planung - Produktion - Vermietung - Verkauf - Installation
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AGB Vermietung und Dienstleistung:
allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma K&S Veranstaltungstechnik mit Sitz in Mechernich
Fassung vom 2022-01-01
§ 1 Geltung der AGB
(1) Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der Firma K&S Veranstaltungstechnik, Mechernich (nachfolgend K&S genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Mietsachen bzw. Teilerbringung einer Leistung gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden / Auftraggebers / Mieters unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen AGB sind nur rechtswirksam, wenn die K&S sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote der K&S sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders darauf hingewiesen wurde. Abgeschlossene Verträge werden durch die Auftragsbestätigung der K&S für beide Seiten festgelegt und sind nach beiderseitiger Unterzeichnung – spätestens aber nach 14 Tagen ab Zugang der Auftragsbestätigung bindend. Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabredungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der K&S. Auf das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung kann in einer mündlichen Absprache nicht rechtwirksam verzichtet werden. Handschriftliche Ergänzungen in Auftragsbestätigungen sind nicht gültig und bedürfen ebenfalls erst der Abklärung und einer neuen Auftragsbestätigung in schriftlicher Form.
(2) Mitarbeiter und/oder Beauftragte der Firma K&S können keine den Leistungsbeschreibungen und Preisen, sowie von den AGB abweichenden Vereinbarungen treffen. Auch wenn sie für die K&S tätig sind, sind sie nicht bevollmächtigt. Alle Änderungen, welche den Inhalt der Vertraglichen Vereinbarung zwischen K&S und dem Kunden / Auftraggeber / Mieter betreffen, sind der K&S mitzuteilen und bedürfen der Bestätigung in schriftlicher Form.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise sind, wenn nicht anders angegeben, Nettopreise, zzgl. der zum Zeitpunkt des Miet- / Dienstleistungsende gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.
(2) Die Rechnungsstellung für Dienstleistungen von K&S erfolgt nach Beendigung des Auftrages durch K&S und ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. K&S ist es auch freigestellt, Abschlagszahlungen oder Vorkasse zu verlangen.
(3) Mietpreise richten sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. nach der jeweils gültigen Preisliste der K&S. Die K&S kann bei Abschluss des Mietvertrages oder spätestens bei Entgegennahme der Mietsachen auf Lieferschein eine Vorauszahlung bis zur Höhe des voraussichtlichen Endpreises verlangen. Zahlungen an die K&S erfolgen in bar. Andere Zahlungsweisen muss die K&S nicht akzeptieren.
(4) Preisangaben in Preislisten stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
(5) Mietpreisangaben verstehen sich grundsätzlich ab Lager Mechernich-Obergartzem. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Lieferung der Mietsachen. Kosten für Transport gehen zu Lasten des Kunden
(6) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die K&S an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
(7) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der K&S genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die bei Vertragsabschluß noch nicht einbezogen werden konnten, werden gesondert berechnet und sind vom Kunden / Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen.
(8) Dienstleistungen und Mietentgelte sind grundsätzlich nicht skontierfähig.
(9) Rechnungsbegleichungen durch Scheck oder Wechsel bedürfen der Zustimmung der K&S. Diskont, Wechselspesen und -kosten geht zu Lasten des Kunden.
(10) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die K&S berechtigt, Verzugszinsen mit 3% p.A. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die K&S eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
(11) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist die K&S berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingekommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(12) Rechnungen der K&S gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(13) Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung der Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von der K&S anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(14) Unter Abbedingungen der § 366, § 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden legt die K&S fest, welche Forderungen durch die Zahlungen des Kunden erfüllt sind.
(15) Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 berechnet.
§ 4 Miet- und Leistungszeit
(1) Die Mietzeit wird nach Einsatz- und Rolltagen berechnet, wobei ein Einsatz-/Rolltag erst nach 24 Stunden beendet ist. Angefangene Tage zählen voll, wenn die Rückgabe der Mietsachen nicht anders vereinbart ist.
(2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der K&S die Erbringung der vertraglich festgelegten Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten der K&S oder deren Unterlieferanten eintreten - , haben die K&S auch bei Verbindlichkeiten vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die K&S, die um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Sofern sich die K&S wegen Nichteinhaltung verbindlicher zugesagten Fristen und Terminen in Verzug befindet, ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der K&S, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.
(4) Die K&S ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Gefahrenübergang
(1) Der Gefahrenübergang tritt ab Entgegennahme der Mietsachen durch den Mieter ein.
§ 6 Gewährleistung
(1) Im Falle eines Mietvertrages überlässt die K&S bei Mietbeginn dem Mieter nur technisch einwandfreie Mietsachen nebst Zubehör zum Gebrauch. Der Mieter bestätigt bei Übernahme den ordnungsgemäßen Zustand nach einer entsprechenden Überprüfung. Damit ist kein Ausschluss der Gewährleistungsrechte verbunden, sondern es wird lediglich eine Beweislastregelung getroffen, die dem Mieter den Nachweis eines Mangels offen lässt.
(2) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Leuchtmittel, Eingriffe an Gegenständen und Verschleißartikel. Erkennbare Mängel müssen bei Entgegennahme, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter fristgerecht angezeigten Mängeln erhält der Kunde nach Wahl der K&S Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen.
§ 7 Allgemeine Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der K&S, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der K&S.
§ 8 sonstige Mietbedingungen
(1) Vor der Übergabe der Mietsachen an den Mieter, ist vom Mieter ein gültiger Personalausweis vorzulegen.
(2) Die K&S ist berechtigt, eine Mietkaution bis zur Höhe von 3 Tagesmieten zu verlangen. Diese wird bei einwandfreier Rückgabe der Mietsachen zu 100% erstattet. Die Kaution darf von K&S einbehalten werden um Forderungen beim Mieter zu verrechnen.
(3) Bei entstehenden Schäden, Entwendung oder Verlust einer oder mehrerer Mietsachen während der Mietzeit hat der Mieter in jedem Falle die K&S zu verständigen. Für Schäden, Entwendung und Verlust der Mietsache/n haftet der Mieter persönlich. Ausgeschlossen sind Schäden, die durch natürlichen Verschleiß hervorgerufen worden sind.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten (Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten).
(4) Der Mieter ist verpflichtet das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der K&S auf Verlangen nachzuweisen.
(5) Kann der Mieter die Mietsache/n nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen, weil sie durch höhere Gewalt oder andere Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht einsatzfähig ist/sind, so übernimmt die K&S keine Haftung.
(6) Verzichtet der Mieter bei Rückgabe auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsachen, so erkennt er die von der K&S erstellte Bestandsaufnahme an.
(7) Mit der Rücknahme der Mietsachen bestätigt die K&S nicht, das diese mängelfrei übergeben worden sind. Die K&S behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb von 3 Werktagen vor.
(8) Kommt der Mieter seiner Verpflichtung zur pünktlichen Rückgabe der Mietsache/n nicht nach, so hat er den aus dem Mietvertrag bekannten Mietpreis pro angefangene 24h, die über die vereinbarte Mietzeit hinausgehen, zu zahlen. Kann der Nachmieter aufgrund der verspäteten Rückgabe die Mietsache/n nicht wie vereinbart übernehmen, trägt der Mieter den durch ihn verschuldeten Schaden.
§ 9 Rücktritt / Kündigung
(1) Der Kunde / Auftraggeber / Mieter hat das Recht, nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen einen Auftrag schriftlich zu kündigen. Die Kündigung / Stornierung bedarf der Schriftform.
(2) Es wird im Falle der Stornierung ein Schadenersatz in Höhe der gesamten Vergütung vereinbart. Im Falle einer frühzeitigen Stornierung betragen die Schadenersatzforderungen wie folgt:
Grundsätzlich 30% der Auftragssumme
Ab 30 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 50% der Auftragssumme
Ab 14 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 80% der Auftragssumme
Ab 7 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn 100% der Auftragssumme
(3) Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der K&S maßgeblich. Die Kündigung / Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.
(4) Der Vertrag kann von der K&S ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden / Auftraggebers / Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn ein Mieter die Mietsachen vertragswidrig gebraucht, wenn ein Kunde / Auftraggeber / Mieter mit Zahlungen in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch die K&S unmöglich macht.
§ 10 Einstellung einer Leistung
(1) Die K&S ist berechtigt, eine Leistung einzustellen, wenn Personen oder Material gefährdet sind. Hierzu zählt z.B. eine nicht der Versammlungsstättenverordnung entsprechende Raumsituation oder Bühne, ein unzureichender Witterungsschutz bei Open-Air-Veranstaltungen oder eine Schädigung von Personen oder Beschädigung von Material durch Gäste oder sonstige Personen des Kunden / Auftraggebers. Weiterhin sind Schäden die durch Gäste des Kunden entstehen, von diesem zu tragen.
(2) Ein Nichteinhalten der Vertraglichen Abmachungen seitens des Kunden / Auftraggebers berechtigt die K&S ebenso zur Einstellung einer laufenden Dienstleistung.
(3) Im Falle einer Leistungseinstellung bleibt der Anspruch auf die Gegenleistung bestehen.
§ 11 Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit
(1) Der Kunde / Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Materialien über Art und Umfang des Auftrages, welche relevant für dessen Ausführung und die Erbringung der vertraglichen Leistungen sind, der K&S kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Vorschriften, Grundrisse, Medien, Information über Art von Medien, Vorhandensein von Bauhilfsmitteln und Stromanschlüssen, Be-/und Entlademöglichkeiten, Art / Ort / Größe / Zeitrahmen / Programm der Veranstaltung und evtl. Budgetvorgaben.
(2) Der Kunde / Auftraggeber hat für eine problemlose Durchfahrts- und Anlieferungsmöglichkeit für das jeweilige Transportmittel zu sorgen. Ebenso sind für die Vertragsdauer die entsprechenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Alle anfallenden Kosten, auch wenn sie unverlangt von der K&S ausgelegt werden, trägt der Kunde / Auftraggeber.
(3) Bei Dienstleistungsverträgen ist die Verpflegung des K&S-Personals durch den Kunden / Auftraggeber sicherzustellen. Sollte dies nicht erfolgen, wird eine Verpflegungspauschale von EUR 25,00 pro Person/Tag dem Kunden / Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(4) Wird für das K&S-Personal ein pauschaler Tagessatz vertraglich festgesetzt, versteht sich dieser für einen Zeitraum von max. 10 Stunden. Fallen darüber hinaus Überstunden an, werden diese jeweils mit dem Stundensatz zzgl. eines Überstundenzuschlages von 20% veranschlagt und dem Kunden / Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(5) Der Kunde / Auftraggeber hat während des gesamten Zeitraumes des Auf-/Abbaus und des Produktionszeitraumes die Überwachung und Sicherung des Materials und Personals sicherzustellen. Dies gilt auch für nutzungsfreie Zeiten – insbesondere nachts. Das K&S-Personal übernimmt diese Überwachung ausdrücklich nicht.
(6) Der Kunde / Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung über die der K&S zugewiesenen Befestigungspunkte zum Errichten hängender Konstruktionen, auch wenn diese dem Kunden / Auftraggeber durch Dritte zugewiesen wurden. Für evtl. Schäden durch unzureichender Belastbarkeit haftet der Kunde / Auftraggeber.
(7) Der Kunde / Auftraggeber stellt einen kompetenten, weisungsbefugten Ansprechpartner während des gesamten Projektzeitraumes.
(8) Erfolgen Dienstleistungen mit Personalbedarf außerhalb eines Umkreises von 100km von 53894 Mechernich, sind nach Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten / Einzelzimmer für jede Person zu stellen. Kosten hierfür trägt der Kunde / Auftraggeber.
(9) Kommt der Kunde / Auftraggeber in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die K&S berechtigt, den der K&S hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Kunden / Auftraggeber bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in verlangter Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist.
(10) Die Erkenntnisse, die der Kunde / Auftraggeber durch Angebote oder Verträge der K&S über Partner und Partnerfirmen erlangt, dürfen nicht dazu genutzt werden, Direktverträge abzuschließen. In diesen Fällen ist die K&S als Vermittler zu betrachten und eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15% des netto- Auftragsvolumens ist fällig.
(11) Erstellte Konzepte und Pläne von Veranstaltungen sowie Technikkonfigurationen welche für Kunden / Auftraggeber durch die K&S erstellt werden, unterliegen dem Urheberrecht. Deren Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.
§ 12 Genehmigungen / gesetzliche Bestimmungen
(1) Die Einholung der notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen, Bauabnahmen etc., sowie die Übernahme deren Kosten liegen nicht im Verantwortungsbereich der K&S, sondern obliegen dem Kunden / Auftraggeber.
(2) Der Kunde / Auftraggeber sorgt für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Die K&S weist darauf hin, das der Betreiber einer Versammlungsstätte gemäß der Versammlungsstättenverordnung einen entsprechend qualifizierten Verantwortlichen zu beauftragen hat. Dieser wird nicht automatisch durch die K&S gestellt, auch nicht, wenn die K&S Servicepersonal einsetzt.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der K&S und des Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig ist Euskirchen ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
AGB Verkauf:
allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma K&S audio-video-licht GbR mit Sitz in Mechernich
Fassung vom 2022-01-01
§ 1 Geltung der AGB
(1) Die Leistungen, Lieferungen und Angebote der Firma K&S Veranstaltungstechnik, Mechernich (nachfolgend K&S genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware bzw. Erbringung der Leistung gelten diese AGB als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen AGB sind nur rechtswirksam, wenn die K&S sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote der K&S sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anders darauf hingewiesen wurde. Abgeschlossene Verträge werden durch die Auftragsbestätigung der K&S für beide Seiten verbindlich festgelegt. Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabredungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der K&S. Auf das Erfordernis der schriftlichen Bestätigung kann in einer mündlichen Absprache nicht rechtwirksam verzichtet werden.
(2) Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden, auch aus wichtigen Gründen, ist ausgeschlossen bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Expresslieferungen.
Ausnahme: (5)
(3) Abnahmeverweigerung von geschlossenen Kaufverträgen auch für Nachlieferungen sind unzulässig. Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Ausnahme: (5)
(4) Erklärt sich die K&S in vorher vereinbarten Fällen zur Rücknahme bereit, ist sie berechtigt, eine Rücknahmegebühr von € 15,00 sowie anfallende Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Rücknahmen erfolgen ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und in einer für die K&S frachtfreien Lieferung in Originalverpackung. Bei sichtlichen Gebrauchsspuren behält sich die K&S zusätzliche Abzüge vor. Ausnahme: (5)
(5) Ist der Kunde eine Privatperson (Verbraucher gem. BGB), so gilt folgendes: Der Kunde kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und der Belehrung über die Möglichkeit der Rückgabe. Nur bei nicht Paketversandfähiger Ware (sperrige Speditionsgüter) kann der Kunde die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, Durch Brief, Fax oder eMail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von K&S. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann die K&S Wertersatz verlangen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
(2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die K&S an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
(3) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der K&S genannten Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung gültigen MwSt. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(4) Alle Preisangaben verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Mechernich-Obergartzem. Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für Transport und Transportversicherungen gehen zu Lasten des Kunden
(siehe auch § 4 und § 7 der AGB).
(5) Skonto kann nur gewährt werden wenn das Konto des Kunden sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht. Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht Skontierfähig.
(6) Rechnungsbegleichungen durch Scheck oder Wechsel bedürfen der Zustimmung der K&S. Diskont, Wechselspesen und -kosten geht zu Lasten des Kunden.
(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die K&S berechtigt, Verzugszinsen mit 3% p.A. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn die K&S eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
(8) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist die K&S berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingekommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(9) Rechnungen der K&S gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(10) Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus sämtlichen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung der Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von der K&S anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(11) Unter Abbedingungen der § 366, § 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden legt die K&S fest, welche Forderungen durch die Zahlungen des Kunden erfüllt sind.
(12) Skonto bei Lastschrifteinzug oder Vorkasse entfällt soweit nicht anders vereinbart.
(13) Bei Bestellungen unter EUR 50,00 berechnen wir EUR 10,00 Mindermengenzuschlag).
(14) Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 berechnet.
§ 4 Versand
(1) Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird die Versandart von ihm nicht ausdrücklich bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch die K&S nach eigenem Ermessen. Sämtliche Sendungen, einschl. etwaiger Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
§ 5 Verpackung
(1) Soweit in der Preisliste und Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, schließen die Preise handelsübliche Verpackung ein.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung der K&S ausdrücklich als voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der K&S die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hinzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten der K&S oder deren Unterlieferanten eintreten - , haben die K&S auch bei Verbindlichkeiten vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die K&S, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Sofern sich die K&S wegen Nichteinhaltung verbindlicher zugesagten Fristen und Terminen in Verzug befindet, ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der K&S, deren gesetzlicher Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen beruht.
(5) Die K&S ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 7 Gefahrenübergang und Transportversicherungen
(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der K&S verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der K&S unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(2) Die K&S schließt vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Kunde hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige Transportschäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft so wie der K&S anzuzeigen (Vergl. § 60 ADSp). Die K&S übernimmt in einem Schadenfall die Abwicklung mit der Transportversicherung. Leistungen aus der Transportversicherung kommen dem Kunden zugute. Die K&S ist berechtigt, eine Verrechnung mit eigenen Ansprüchen gegen den Kunden vorzunehmen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der K&S jetzt oder künftig zustehen, werden der K&S die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit der Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum der K&S. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die K&S als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der K&S durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf die K&S übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-) Eigentum der K&S unentgeltlich. Ware, an der der K&S (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehalsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die K&S ab. Die K&S ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die K&S abgetretenen Forderungen auf deren Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer verpflichtet sich der K&S nach erfolgtem Widerruf der Einzugsermächtigung über alle offenen Forderungen, die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstanden sind, Auskunft zu erteilen (Betrag, Fälligkeit, Schuldner). Der Kunde verpflichtet sich die Auskunftsverpflichtung binnen 10 Tagen ab Zugang der Aufforderung durch die K&S zu erfüllen. Bei Verletzung oder nicht rechtzeitiger der Auskunftsverpflichtung durch den Kunden wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % der zu diesem Zeitpunkt offenen Kaufpreisforderungen der K&S verwirkt.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der K&S hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
(4) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die K&S berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die K&S liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor.
(5) Bei Zahlungseinstellungen, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Widerveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und der K&S auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der Vorbehaltsware gelten hiermit als an die K&S abgetreten.
§ 9 Gewährleistung
(1) Die K&S gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Garantiefristen und beginnen mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der K&S oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
(2) Ist der Kunde keine Privatperson (Verbraucher nach BGB), so wird keine Gewährleistung auf als gebraucht verkaufte Ware gewährt.
(3) Der Kunde muss der K&S Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der K&S unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen (Transportschäden siehe § 7 AGB). Im Falle Der Mängelrüge des Kunden hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an die K&S zu senden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an die K&S durch den Kunden selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile. Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die K&S diesem Verlangen entsprechen, - wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden -, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen der K&S zu bezahlen sind.
(4) Anstatt Reparatur kann nach Wahl der K&S auch ein Austausch der mangelhaften Ware gegen solche gleicher Art und Güter erfolgen.
(5) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(6) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Leuchtmittel, Eingriffe an Gegenständen und Verschleißartikel. Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach zwei Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigter fristgerecht angezeigten Mängeln erhält der Kunde nach Wahl der K&S Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Rücksendungen sind grundsätzlich sorgfältig zu verpacken und frachtfrei an die K&S zurückzusenden, anderenfalls wird die Annahme verweigert. Etwaige Transportschäden bei Rücksendungen gehen zu Lasten des Absenders.
(7) Ein weitergehender Schadenersatz ist in jedem Falle ausgeschlossen.
(8) Die Gewährleistungszeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für Umtausch oder ersetzte oder reparierte Teile.
(9)Reparaturleistungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, auch wenn die Reparatur auf Kundenwunsch nicht ausgeführt wird. Bei Rücksendungen von Waren, die keinen Fehler aufweisen, werden entstandene Prüfaufwendungen berechnet.
§ 10 Allgemeine Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der K&S, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der K&S.
(2) Die K&S weist ausdrücklich auf die für Montage, Installation und Betrieb in öffentlichen Gebäuden, Bühnen oder Versammlungsstätten geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. –vorschriften, insbesondere für Sachverständigenabnahmen hin. Der Kunde verpflichtet sich, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und –vorschriften zu informieren, diese zu beachten, sowie Montage, Installation, Betrieb und Abnahme gemäß dieser Sicherheitsrichtlinien und –vorschriften vorzunehmen.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der K&S und des Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit gesetzlich zulässig ist Euskirchen ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.